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   LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16   

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LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16 (https://dejure.org/2016,33409)
LG München I, Entscheidung vom 30.05.2016 - 13 T 4807/16 (https://dejure.org/2016,33409)
LG München I, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 13 T 4807/16 (https://dejure.org/2016,33409)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2006 - II ZB 21/05

    Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
    Darin wird ausgeführt, die vom Amtsgericht zitierte BGH - Rechtsprechung (Beschluss vom 12.06.2006, II ZB 21/05) beziehe sich auf das Verfahren nach § 126 ZPO gegen die unterlegene gegnerische Partei.

    Zwar bewirkt nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dass die beigeordneten Rechtsanwälte nicht mehr Ansprüche auf Vergütung gegen ihre Partei geltend machen können; dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 12.06.2006, II ZB 21/05 nicht für die Mehrwertsteuer, soweit die bedürftige Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist (so auch Thomas/Putzo; ZPO, 37. Auflage § 122 Rn. 3).

  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
    Die Rechnung habe der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 UStG), also demjenigen zu erteilen, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFH, Urt. v. 7. November 2000 - V R 49/99, DStR 2001, 212, 213 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13

    Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse auf Erstattung

    Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
    Zu Recht weist in diesem Zusammenhang das OLG Celle (2 W 217/13, Beschluss vom 04.10.2013) darauf hin, dass der Gesetzgeber die Regelung des § 55 RVG bei Erlass des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 in Kenntnis der Rechtsprechung und Kommentarliteratur unverändert gelassen hat.
  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 4 W 60/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
    Die Entscheidung des OLG Hamburg, auf die sich der Klägervertreter primär stützt (Beschluss vom 19.06.2013, 4 W 60/13), erfolgte vor Erlass des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und konnte diese Entwicklung daher nicht berücksichtigen.
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