Rechtsprechung
LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Kein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- ra.de
Verfahrensgang
- AG München, 25.02.2016 - 281 C 30021/14
- AG München, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
- LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
- OLG München, 11.08.2016 - 11 W 1281/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.06.2006 - II ZB 21/05
Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts …
Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
Darin wird ausgeführt, die vom Amtsgericht zitierte BGH - Rechtsprechung (Beschluss vom 12.06.2006, II ZB 21/05) beziehe sich auf das Verfahren nach § 126 ZPO gegen die unterlegene gegnerische Partei.Zwar bewirkt nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dass die beigeordneten Rechtsanwälte nicht mehr Ansprüche auf Vergütung gegen ihre Partei geltend machen können; dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 12.06.2006, II ZB 21/05 nicht für die Mehrwertsteuer, soweit die bedürftige Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist (so auch Thomas/Putzo;… ZPO, 37. Auflage § 122 Rn. 3).
- BFH, 07.11.2000 - V R 49/99
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
Die Rechnung habe der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 UStG), also demjenigen zu erteilen, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFH, Urt. v. 7. November 2000 - V R 49/99, DStR 2001, 212, 213 m.w.Nachw.). - OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13
Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse auf Erstattung …
Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
Zu Recht weist in diesem Zusammenhang das OLG Celle (2 W 217/13, Beschluss vom 04.10.2013) darauf hin, dass der Gesetzgeber die Regelung des § 55 RVG bei Erlass des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 in Kenntnis der Rechtsprechung und Kommentarliteratur unverändert gelassen hat. - OLG Hamburg, 19.06.2013 - 4 W 60/13
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Umsatzsteuer bei …
Auszug aus LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
Die Entscheidung des OLG Hamburg, auf die sich der Klägervertreter primär stützt (Beschluss vom 19.06.2013, 4 W 60/13), erfolgte vor Erlass des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und konnte diese Entwicklung daher nicht berücksichtigen.
Rechtsprechung
AG München, 30.05.2016 - 13 T 4807/16 |
Verfahrensgang
- AG München, 25.02.2016 - 281 C 30021/14
- AG München, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
- LG München I, 30.05.2016 - 13 T 4807/16
- OLG München, 11.08.2016 - 11 W 1281/16